Datenschutz Compliance
Organisationen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Ebenso wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
In Anbetracht der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab Mai 2018 in Kraft tritt, ist damit bezweckt, dass Datenschutz-Regelungen EU-weit vereinheitlicht werden. Dies bedeutet aber auch, dass mit deutlichen Änderungen in Bezug auf das bisherige BDSG zu rechnen ist.
Unsere Leistung zum DSGVO
- Unterstützung bei der Validierung der Konformität zu den Datenschutzregelungen
- Stellung eines externen Datenschutz-Beauftragten
Eine Evaluierung zu Verbesserungspotentialen und erforderlicher Anpassung an die neue Datenschutz-Grundverordnung Ihrer Datenschutzorganisation vermeidet mögliches Organisationsverschulden gegenüber der Einhaltung neuer, oder geänderter gesetzlicher Vorschriften.
QHSE Compliance Division Europe