Strahlenschutz Beauftragte/r


Strahlenschutzbeauftragte, dürfen nicht extern bestellt werden, da diesen ein innerbetrieblicher Entscheidungsbereich zukommen muss; § 31 (2) Satz 2 StrahlenschV und § 13 Abs. 2 RöV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

QHSE Complinace

QHSE Compliance Division Europe

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Christian Ruhe M.Sc.
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